Walliser Anwaltsverband
Der Walliser Anwaltsverband
Einführung
Der Walliser Anwaltsverband (OAVS) ist ein Verein im Sinne der Künste. 60 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die OAVS ist eine Sektion der Schweizerischen Anwaltsverbands. Er vereint die Mehrheit der im Kanton Wallis eingetragenen Rechtsanwälte und zählt rund 270 Mitglieder.
Die Ziele der OAVS bestehen unter anderem darin, die Unabhängigkeit der Walliser Anwaltskammer zu wahren, gute brüderliche Beziehungen zwischen ihren Mitgliedern zu gewährleisten, die Einhaltung der Gewohnheiten und Bräuche des Ordens sicherzustellen und zur Ausbildung und zum Studium der Rechtswissenschaften beizutragen sowie die Verwaltung guter Gerechtigkeit.
Die OAVS wird vom Rat des Ordens geleitet und vom Präsidenten der Anwaltskammer geleitet. Zu ihrer Organisation gehört auch eine Schiedskammer.
BRAUCHEN SIE EINE BERATUNG
Standesregeln
Die Standesregeln legen die Pflichten des Rechtsanwalts bei der Ausübung seines Beratungs- und Verteidigungsauftrags fest. Sie finden sich im Gesetz über die Freizügigkeit der Anwälte, in der Schweizer Standesordnung und in den Gewohnheiten und Gebräuchen der Walliser Anwaltskammer.
Die wichtigsten ethischen Regeln des Anwalts lauten wie folgt:
Das Prinzip der Unabhängigkeit des Anwalts ist von grundlegender Bedeutung. Der bei der Rechtsanwaltskammer eingetragene Rechtsanwalt muss unabhängig sein, dies ist eine wesentliche Eigenschaft seines Berufs. Wer sich an einen Anwalt wendet, muss die Gewähr haben, dass dieser weder von seinen persönlichen Interessen noch von denen Dritter beeinflusst wird. Der Anwalt muss daher ein Mandat ablehnen, wenn die Interessen des neuen Mandanten mit denen eines anderen Mandanten in Konflikt geraten könnten.
Das Berufsgeheimnis, deren Verletzung strafbar ist, ist zeitlich nicht begrenzt. Das Berufsgeheimnis ist für den Anwalt sowohl ein Recht als auch eine Pflicht: Niemand kann einen Anwalt dazu zwingen, preiszugeben, was sein Mandant ihm anvertraut hat.
Das Gesetz verpflichtet den Rechtsanwalt zu sorgfältigem und sorgfältigem Handeln. Sicherlich, Das Prinzip der Sorgfalt gilt für alle Agenten, unabhängig von ihrem Beruf. Für den Anwalt zieht ein Verstoß gegen den Sorgfaltsgrundsatz jedoch eine Disziplinarstrafe nach sich.
Der Anwalt muss mit handeln Loyalität, sowohl in seinen Beziehungen zu seinen Kollegen als auch zu den Justizbehörden.
Der Rat des Ordens
Präsidentin (Zentralwallis) |
RA Natacha Albrecht, Rte de Sion 4, 3960 Sierre Tel. 027 455 21 11 |
Vize-Präsident (Unterwallis) |
Me Gonzague Vouilloz, Avenue du Gd-St-Bernard 35, 1920 Martigny Tel. 027 722 20 17 |
Kassier (Zentralwallis) |
RA Nadine Mounir Broccard, Avenue du Château de la Cour 10, 3960 Sierre Tel. 027 564 14 44 |
Aktuar (Zentralwallis) |
RA François Pernet, Rue des Cèdres 26, 1950 Sion Tel. 027 321 22 13 |
Mitglied (Oberwallis) |
RA Fernando Willisch, Kantonsstrasse 1, 3930 Visp Tel. 027 946 00 00 |
Die Schiedskammer
Die Schiedskammer entscheidet über Streitigkeiten zwischen einem Mitglied des Ordens und einem seiner Mandanten über geltend gemachte Honorare. Wenn ein Kunde Kontakt mit ihm aufnimmt, um eine Streitigkeit einzureichen, muss das Mitglied des Ordens seine Zuständigkeit akzeptieren.
Der Streit muss dem Präsidenten der Schiedskammer zur Kenntnis gebracht werden, der sich um eine Versöhnung der Parteien bemühen wird. Kommt es nicht zu einer Schlichtung, wird die Streitigkeit auf schriftlichen Antrag des Mandanten in Form eines Schiedsspruchs durch ein Mitglied der Kammer (Fälle bis 5.000 Franken) oder durch ein aus drei Mitgliedern bestehendes Gericht entschieden.
Die Schiedskammer besteht aus:
- Präsident: RA Marc-André Mabillard, Rouatope 12, CP 47, 1912 Leytron, Tel. +41 (0)27 306 36 66, E-Mail: info@etude-mabillard.ch
- Mitglied: RA Laurence Casays, in Sion
- Mitglied: RA Renato Kronig, in Brig
- Mitglied: RA Sylvia Blondey, in Sion
- Ersatzmitglied: RA Patrick Ruppen, in Brig
- Ersatzmitglied: RA Christiane Rey-Jordan, in Monthey
Die Aufsichtskammer
Der Rechtsdienst für Sicherheit und Recht des Kantons Wallis ist das Untersuchungsorgan und stellt das Sekretariat der Anwaltsaufsichtskammer, einer Disziplinarbehörde erster Instanz, insbesondere zuständig (Art. 14 Abs. 1 LPAv, 12ss StGB):
- die Berufstätigkeit der im Kanton vertretenden Rechtsanwälte zu kontrollieren;
- Disziplinarverfahren einzuleiten;
- Disziplinarmaßnahmen auszusprechen.
Der Dienst legt seine Entscheidungsvorschläge der Aufsichtskammer vor (Art. 13 Abs. 6 AnwG).
Gegen Entscheide der Anwaltsaufsichtskammer oder ihres Präsidenten kann beim Kantonsgericht Berufung eingelegt werden (Art. 14 Abs. 2 Bst. a LPAv).
Der Hinweisgeber hat im Disziplinarverfahren keine Parteistellung. Er wird erst am Ende des Verfahrens über die Folgemaßnahmen zu seiner Anzeige informiert (Art. 23 Abs. 4 RLPAv).
Zusammensetzung des Raumes: Website des Walliser Staates (Klicken Sie hier)
Mitgliedschaft
Der Verein Junger Anwälte
Der Verein Junger Anwälte ist ein unabhängiger Verein, dem Rechtsanwälte beitreten können, die jünger als 40 Jahre sind oder ihr Patent seit weniger als 5 Jahren besitzen. Auch Auszubildende können mitmachen.